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   BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 18.71   

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https://dejure.org/1972,597
BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 18.71 (https://dejure.org/1972,597)
BVerwG, Entscheidung vom 03.02.1972 - VIII C 18.71 (https://dejure.org/1972,597)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Februar 1972 - VIII C 18.71 (https://dejure.org/1972,597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsentgelt für den durch eine Wehrübung bedingten Arbeitsausfall - Erstattung von Arbeitsentgelt für Wegezeiten und Anschlussschichten - Zweck der Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung für Kurzwehrübungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbplSchG § 11

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 285
  • NJW 1972, 1153
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 25.03.1965 - BT-Drs IV/3233
    Auszug aus BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 18.71
    Ferner wurde in dem Schriftlichen Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik zum Entwurf des Rentenversicherungsänderungsgesetzes, und zwar zu § 209 a der Reichsversicherungsordnung (Anlage zur BT-Drucks. IV/3233 S. 2) ausgeführt: Nach dem neugefaßten Absatz 1 gelte das Beschäftigungsverhältnis als durch den Wehrdienst auch dann nicht unterbrochen, wenn nach § 11 a des Arbeitsplatzschutzgesetzes Entgelt weiterzugewähren sei.
  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 19.71

    Zahlung eines Arbeitsentgeltes bei Einberufung des Arbeitnehmers zu Wehrübungen -

    Zur Frage, in welchem Umfang dem Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für die wegen einer Kurzwehrübung ausgefallenen Arbeitsstunden zu erstatten ist, hat der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG VIII C 18.71 ausgeführt:.

    Das in der Entscheidung BVerwG VIII C 18.71 Gesagte bedarf im vorliegenden Fall der Ergänzung, da es nicht wie dort um ausfallende Arbeitszeiten vor Beginn der Wehrübung geht, sondern um ausfallende Arbeitszeiten nach deren Ende.

  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 20.71

    Einberufung eines Arbeitnehmers zu einer Wehrübung von nicht länger als 3 Tagen -

    Zu der Frage, in welchem Umfang dem Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für die wegen einer Kurzwehrübung ausgefallenen Arbeitsstunden zu erstatten ist, hat der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG VIII C 18.71 ausgeführt:.

    Das in der Entscheidung BVerwG VIII C 18.71 Gesagte bedarf im vorliegenden Fall der Ergänzung, da es nicht wie dort um ausfallende Arbeitszeiten vor Beginn der Wehrübung geht, sondern um ausfallende Arbeitszeiten nach deren Ende.

  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 17.71

    Erstattung des Arbeitsentgelts durch den Bund bei Kurzwehrübungen - Anspruch des

    Zur Frage des Umfangs der Erstattungspflicht des Bundes hat der erkennende Senat in seine in zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG VIII C 18.71 ausgeführt:.

    Das in der Entscheidung BVerwG VIII C 18.71 Gesagte bedarf im vorliegenden Fall der Ergänzung, da es nicht wie dort um ausfallende Arbeitszeiten vor Beginn der Wehrübung geht, sondern um ausfallende Arbeitszeiten nach deren Ende.

  • BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 12.77

    Erstattungsfähige Beiträge - Umlagezahlungen - Versorgungsanstalt der Deutschen

    Die Bestimmung in § 5 Abs. 2 Satz 1 ArbplSchG, daß der Arbeitgeber "während des Wehrdienstes" die Beiträge in der Höhe "weiterzuentrichten" hat, in der sie ohne die Einberufung zu entrichten "gewesen wären", könnte für sich genommen eher gegen eine Berücksichtigung nachträglicher Beitragserhöhungen sprechen (vgl. zum Begriff "weiterentrichten" allerdings das zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 29.76 - zum Begriff "weitergewähren" in § 11 Abs. 1 Satz 1 ArbplSchG vgl. auch das Urteil vom 3. August 1977 - BVerwG 8 C 89.75 - und BVerwGE 39, 285 [289]).
  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 30.68

    Auslegung der Worte "während des Wehrdienstes" i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 1

    Zur Frage des Umfangs der Erstattungspflicht des Bundes hat der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG VIII C 18.71 ausgeführt:.
  • BVerwG, 03.02.1972 - VIII C 21.71

    Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung von Arbeitslohn für wegen

    Zur Frage, in welchem Umfang dem Arbeitgeber das Arbeitsentgelt zu erstatten ist für Arbeitsstunden, die wegen einer Kurzwehrübung vor oder nach derselben ausgefallen sind, hat der erkennende Senat in seiner heutigen, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Entscheidung in der Sache BVerwG VIII C 18.71 ausgeführt: "Der Bund hat dem Arbeitgeber das von diesem seinem Arbeitnehmer während einer Kurzwehrübung weitergezahlte Arbeitsentgelt zu erstatten auch insoweit, als die wegen einer solchen Wehrübung ausfallenden Arbeitsstunden vor oder nach derselben zu leisten gewesen wären.
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